Eine amtlich beglaubigte Übersetzung wird von einem vom Justizministerium bestellten beeidigten Übersetzer übersetzt. Der beeidigte Übersetzer beglaubigt, dass das Original und die Übersetzung im Inhalt identisch sind. Die beglaubigte Übersetzung ist mit dem Original zusammengeheftet. Die Übersetzung beinhaltet auch den Stempel und die Unterschrift des Übersetzers.