Die Bedingungen für die Gründung eines Unternehmens sind von Land zu Land unterschiedlich. Die Europäische Union bemüht sich jedoch, diese Verfahren so einfach und einheitlich wie möglich zu gestalten. Angesichts der Tatsache, dass Italien immer als ein sehr bürokratisches Land angesehen wurde, haben diese Innovationen, die die Europäische Union anstrebt, vielen Geschäftsleuten, die ein Unternehmen in Italien gründen möchten, große Erleichterung gebracht.
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Worauf Sie bei der Gründung eines Unternehmens in Italien achten sollten?
Italien ist heute einer der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Ausübung verschiedener Aktivitäten erheblich erleichtert wird.
Wenn Sie sich entscheiden, eine Verkaufsfirma zu eröffnen, können wir Sie aufmuntern, weil Sie keine Sondergenehmigungen benötigen, es sei denn, es handelt sich um ein Lebensmittelgeschäft, einen Friseur- oder einen Schönheitssalon. In diesem Fall müssen Sie mindestens zwei Jahre, jedoch nicht mehr als fünf Jahre, praktische Ausbildung in diesem Bereich aufweisen.
Stellen Sie vor der Eröffnung eines Lokals sicher, dass Sie zuvor die entsprechende Lizenz erhalten haben, die von der Gemeinde, in der sich das Lokal befindet, ausgestellt wurde.
Wenn Sie beispielsweise eine Anwaltskanzlei in Italien eröffnen möchten, ist das Verfahren sehr einfach. In diesem Fall müssen Sie sich lediglich an eine zuständige Rechtsanwaltskammer wenden und alle erforderlichen Unterlagen einreichen. Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten beantwortet werden, können Sie mit der Aktivität beginnen. Ein ähnlicher Prozess gilt für andere freie Berufe wie Architekten, Steuerberater und Notare.
Wählen Sie die entsprechende Wirtschaftsgesellschaftsform aus
Wenn Sie sich entscheiden, ein Geschäft in Italien zu eröffnen, müssen Sie vor der Eröffnung eine der Formen von Wirtschaftsgesellschaften auswählen, die mit dem italienischen Rechtsstatus vertraut sind.
Wenn Sie als ein selbstständiger Unternehmer geschäftlich tätig sind, können Sie das Geschäft selbst oder mit Familienmitgliedern tätigen, mit denen Sie auch den Profit teilen können. In diesem Fall sind Sie für alle Ihre geschäftlichen Verpflichtungen mit Ihrem gesamten Vermögen verantwortlich. Dabei ist das Grundkapital nicht vorgeschrieben.
Die häufigste Personengesellschaftsform ist die Kommanditgesellschaft, die aus zwei oder mehr Mitgliedern besteht und für die kein Grundkapital vorgeschrieben ist. In diesem Fall unterscheiden wir zwischen Mitgliedern, die auf unbestimmte Zeit im Unternehmen arbeiten und dafür verantwortlich sind, und Mitgliedern, die nur in das Unternehmen investieren und daher nur bis zur Höhe des investierten Kapitals antworten.
In Italien unterscheidet man unter den Kapitalgesellschaften zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung und der Aktiengesellschaft, wobei die Gesellschaft mit beschränkter Haftung die häufigste Organisationsform ist. In diesem Fall beträgt das Mindesterstkapital 10.000 EUR, wovon mindestens 25 % zum Zeitpunkt der Gründung zu zahlen sind. Es ist auch wichtig, dass alle Mitglieder des Unternehmens, die im Unternehmen arbeiten, auch ausreichend durch eine Kranken-, Renten- und Unfallversicherung abgesichert sind und regelmäßig Beiträge für sie bezahlt sind. Ihre Höhe hängt vom Gewinn ab, und die Krankenversicherung beträgt mindestens 2.870 EUR pro Jahr.
Wie viel muss man bezahlen, um ein Unternehmen in Italien zu gründen?
Wie bei allen anderen Formalitäten sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass Sie vor der Gründung eines Unternehmens in Italien etwas Geld abziehen müssen, um formelle Angelegenheiten zu regeln. Die Registrierung bei der Arbeitsverwaltung ist kostenlos, für alle anderen Angelegenheiten, wie die Beglaubigung des Gründungsaktes, die Regelung der Geschäftsbücher und den Antrag auf Eintragung in das Register, müssen Sie jedoch etwa 800 EUR bezahlen.
Was ist mit dem steuerlichen Aspekt?
Ähnlich wie in Deutschland müssen Unternehmen in Italien Mehrwertsteuern und Körperschaftssteuern zahlen. Die Höhe der Mehrwertsteuer beträgt 20 %, wobei Sie sich zwischen monatlichen oder vierteljährlichen Zahlungen entscheiden können.
Die Körperschaftssteuer variiert je nach Unternehmensform und muss bis zum 30. September des Vorjahres einmal jährlich gezahlt werden. Unabhängig davon, ob es sich um eine Kapitalgesellschaft oder eine Privatgesellschaft handelt, müssen sie auch die sogenannte Einkommensteuer auf Produktionsaktivitäten (IRAP) zahlen. Wenn Sie sich für eine Kapitalgesellschaft entscheiden, müssen Sie noch wissen, dass Sie 27 % Körperschaftssteuer und zusätzlich 3,9 % Einkommensteuer auf Produktionstätigkeiten zahlen müssen.
Unternehmen aus EU-Mitgliedstaaten, die in Italien tätig sind, können jedoch zwischen einem in Italien geltenden Steuersystem oder einem in den EU-Ländern geltenden Steuersystem wählen – je nachdem, welches Steuersystem günstiger ist.
Ich würde mich gerne in Italien selbstständig machen, aber erst dann wenn wir natürlich alles wieder zur Normalität führt. Vielen dank für die tollen Infos.
Lg Imelda